| Bezeichnung | Unterrichtspraktikum |
|---|---|
| Dauer und Form | 20 Lektionen hospitieren / 30 Lektionen halten |
| Voraussetzungen | Mit Ausnahme der Prüfungslektionen müssen zu Beginn des Unterrichtspraktikums alle Ausbildungsteile abgeschlossen und in myStudies eingetragen sein. |
| Anmeldung | Beim Fachdidaktiker mindestens 7 Monate vor Antritt des Praktikums. Er organisiert den Praktikumsplatz und kontrolliert ob die nötigen Studienleistungen erbracht sind. Reichen Sie dazu mit der Anmeldung einen PDF-Auszug aus myStudies ein. |
| Frist | mindestens 7 Monate vor Antritt des Praktikums |
| Vorschläge für Arbeitsaufträge | Arbeitsaufträge.pdf (3 Arbeitsaufträge à 3 Seiten genügen) |
| Beurteilungsbogen | Beurteilungsbogen Chemie.pdf Die Lektionen können mit Hilfe des Beurteilungsbogens oder in freier Art benotet werden. Der Beurteilungsbogen geht von der Annahme aus, dass eine Gesamturteil aus der Bewertung einzelner Aspekte möglich ist. Dieser Bogen gilt für die ETH. Die UZH benützt einen anderes Instrument. |
| Abrechnungsformular | Honorarformular für PraktikaPDF Der Bericht und die Arbeitsaufträge gehen an den Fachdidaktiker, der 8 ECTS-Punkte einträgt, wenn alles in Ordnung ist. |
Das Unterrichtspraktikum ist das Herzstück der didaktischen Ausbildung. Hier findet die praktische Umsetzung der theoretischen Grundlagen über einen längeren Zeitraum statt. Es umfasst 20 zu hospitierende sowie 30 selbst zu erteilende Lektionen und wird im Regelfall innerhalb von vier bis fünf Wochen absolviert, um einen möglichst realitätsnahen Eindruck vom Alltag einer Lehrperson zu erhalten. Die Dauer des Unterrichtspraktikums darf acht Wochen auf keinen Fall übersteigen. Ferien unterbrechen diese Zeitspanne.
Zu den Lektionen werden Arbeitsaufträge ausgeführt, die schriftlich dokumentiert und dem Bericht der Praktikumslehrperson beigelegt werden. Das Unterrichtspraktikum kann ohne die Arbeitsaufträge nicht abgeschlossen werden.
Das Unterrichtspraktikum findet bei einer offiziellen Praktikumslehrperson ETH statt. Manche verlangen eine Probelektion und entscheiden sich nachher, ob sie ein Praktikum übernehmen wollen. Das Unterrichtspraktikum und das Einführungspraktikum werden von unterschiedlichen Lehrpersonen betreut. Schulen, an denen Studierende selber unterrichten oder einmal unterrichtet haben, kommen für das Unterrichtspraktikum nicht in Frage.
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